Behandlungsdauer
Die Dauer der Fußbehandlung liegt bei 21–35 Minuten. Dabei ist immer entscheidend, welche Fußbehandlung wir bei Ihnen machen. Im Anschluss vereinbaren wir, wenn Sie möchten, einen weiteren Termin in unserer Podologie.
Podologische Behandlung:
(Podologische Komplexbehandlung)
(Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) die podologische Komplexbehandlung dient der gleichzeitigen Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung, sofern diese medizinisch erforderlich sind.
Nagelbearbeitung:
Die Nagelbearbeitung dient der verletzungsfreien Beseitigung abnormer Nagelbildungen zur Vermeidung von drohenden Schäden an Nagelbett und Nagelwall durch spezifische Techniken wie Schneiden, Schleifen oder Fräsen.
Hornhautabtragung:
Die Abtragung der verdickten Hornhaut dient der Vermeidung von drohenden Hautschädigungen wie Fissuren, Ulzera und Entzündungen durch spezifische Techniken der Schälung und des Schleifens der Haut unter Schonung der Keimschicht.
Aktuell bieten wir Ihnen auch Termine für Nagelspangen an. Wir verwenden hier Produkte von 3to und Onyfix. Wir beraten Sie ob eine Nagelspargentherapie für Sie infrage kommt.
Informationen zu dem Termin:
Zur Information, wir sind medizinische Therapeuten, das heißt, wir lackieren keine Nägel und bieten kein Fußbad an.
Die Praxis für Podologie am Inn ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten Sie bitte:
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können per E-Mail erfolgen, per WhatsApp oder per Anruf.
Wir nehmen den Datenschutz sehr wichtig, aus diesem Grund muss jeder Patient zustimmen, dass wir seine Daten speichern dürfen. Hierfür haben wir ein Formular erstellt. Dazu gehen wir extra auf den Punkt des nicht absagen eines Termins ein, hier erheben wir immer eine Ausfallgebühr von 35 Euro. Diese sind zu entrichten, vor einer weiteren Terminvereinbarung. Sollten Sie diese Ausfallgebühr nicht entrichten, halten wir uns das Recht vor, alle weiteren Termine zu streichen.
Sollte der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB in Höhe von 35,00 Euro zu zahlen.
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