Die Nagelspangenbehandlung dient der Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an den unteren Extremitäten („eingewachsener Zehennagel“). Das Krankheitsbild wird abhängig von Ausmaß und Schädigung des umgebenen Gewebes in Stadien/Schweregrade gegliedert. In der Fachliteratur ist die Unterteilung unter anderem in folgende drei Stadien gebräuchlich
Verordnung ab Juli möglich Die Behandlung des Unguis incarnatus mittels Nagelkorrekturspange war im ambulanten Bereich bislang Vertragsärzten/-innen vorbehalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Heilmittel-Richtlinie am 17. Februar 2022 geändert, sodass die Behandlung als Heilmittel verordnet und in Podologie-Praxen erfolgen kann. Die Richtlinie regelt unter anderem Verordnungsvoraussetzungen, die Aufgaben der Beteiligten sowie die Zusammenarbeit der Berufsgruppen.
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